Häufig gestellte Fragen
Zur Auswahl klicken Sie bitte auf die grau hinterlegten Zeilen:
Sollte der Baum etwa von einem Blitz getroffen werden, so bleibt das Nutzungsrecht an einem Baum unbeschadet: Es wird ein junger Baum an die Stelle des alten Baumes gepflanzt.
Der Begräbniswald ist ein öffentlicher Friedhof und steht in öffentlicher Trägerschaft durch die Gemeinde. Zur Sicherung der öffentlichen sowie der Ansprüche der Gemeinde, insbesondere auch zur Absicherung, dass die belegten Bäume vor Ablauf der letzten Liegezeit nicht forstwirtschaftlich genutzt werden, ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Somit bleibt das Gelände unabhängig von dem Friedhofsbetreiber über die gesamte Laufzeit als gesetzlich abgesicherter Bestattungsort erhalten.
Die Ansprüche der Nutzungsberechtigten ergeben sich aus der Erteilung des Nutzungsrechtes, welches in einem Register erfasst ist, das sowohl bei der Gemeinde (Träger) als auch dem Friedhofsbetreiber (Waldfrieden & Küstenfrieden GmbH) hinterlegt und gesichert ist. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht durch eine Urkunde verliehen, die die Daten des Beigesetzten und Ihres Baumes enthält.
Sollten Sie aus persönlichen Gründen Ihr Nutzungsrecht nicht mehr in Anspruch nehmen können, gibt es die Möglichkeit, in Absprache mit der Friedhofsverwaltung, Ihr Nutzungsrecht zu übertragen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
Um Vandalismus auf dem Friedhof vorzubeugen, sind die Baumnummern und Gravurschilder in einer entsprechenden Höhe aufgehängt.
Grundsätzlich sind 4 Namen auf einer Plakette graviert. So erhalten wir pro Baum 3 Schilder. Dies garantiert, dass wir ein einheitliches Bild im Wald haben und kein „Schilderwald“ entsteht. Obwohl schon Spezialnägel gewählt sind, wollen wir jede zusätzliche Verletzung des Baumes vermeiden.
Zur Beisetzung sind Blumen- und Kranzniederlegungen erlaubt. Um den naturnahen Charakter dieses besonderen Ortes zu erhalten, sind später allerdings keine zusätzlichen Grabmale, Gedenksteine und Blumen gestattet.
Die Ausgestaltung der Trauerzeremonie wird von Ihnen in Abstimmung mit dem Bestatter Ihrer Wahl vorgenommen. Bis auf einige wenige Vorgaben, die in der Friedhofssatzung geregelt sind, ist Ihnen die weitere Gestaltung der Beisetzungsfeierlichkeiten freigestellt.
Die Entgelte für die Grabstellen werden nach Abschluss des Nutzungsvertrages fällig.