Kosten, Konditionen, AGB

Kosten, Konditionen 2023

Liebe Gäste,

aufgrund gestiegener Energie- und Personalkosten sind wir gezwungen unsere Preise anzuheben. Darüber hinaus hat uns der vorherrschende Personalmangel hier im Norden dazu veranlasst, die Reinigungsintervalle und somit die An-und Abreisetage vom Wochenende in die Woche zu legen. Leider sind diese Schritte unumgänglich – wir bitten um Ihr Verständnis.

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Endreinigungspauschalen:

Sommerhaus   80,00 €
Fischerhaus   80,00 €
Seeschwalbe   120,00 €
Reetdachkate Kiekut   120,00 €

Die Übernachtungspreise verstehen sich pro Nacht und inklusive Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser) zuzüglich der Endreinigungspauschale (1 Pauschale je Aufenthalt unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes). Sämtliche genannten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Ihre Hunde sind gerne gesehene Gäste und dürfen kostenfrei mitreisen.

Die Betten sind bei Ihrer Anreise bezogen und es liegen  2 Handtücher für jeden Gast bereit. Bitte geben Sie daher bei Ihrer Buchung die Personenzahl an.

Mit erfolgter Buchung erhalten Sie Ihre Buchungsbestätigung. Wir bitten um Überweisung der  Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises innerhalb von 14 Tagen. Die Restzahlung ist spätestens 6 Wochen vor Anreise fällig. Eine separate Zahlungsaufforderung erfolgt nicht mehr.

Bitte beachten Sie, alle Preise und Konditionen gelten vorbehaltlich von Änderungen und Irrtümern.

Stand 10.05.2022

Allgemeine Mietbedingungen (AGB) der Ferienimmobilien Gut Altenhof

Allgemeine Mietbedingungen (AGB) der Ferienimmobilien Gut Altenhof

§ 1 Geltung der AGB 
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienimmobilien zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Anbieters. Die Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
(2) Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienimmobilien des Guts Altenhof einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der (An-) Zahlung. 
(3) Der Anbieter schuldet die vorübergehende Überlassung des in der Anmeldung näher bezeichneten Mietobjekts für den in der Anmeldung bezeichneten Mietzeitraum. Die Überlassung des Mietobjekts erfolgt ausschließlich zu Ferienzwecken. Der Gast ist verpflichtet, den Mietzins zu bezahlen. 
  
§ 2 Buchung 
(1) Der Mietvertrag zwischen Gast und Anbieter kommt durch Zugang der Buchungsanfrage des Gasts und Bestätigung selbiger durch den Anbieter zustande. Die Buchung wird erst mit Leistung der vereinbarten (An-) Zahlungen wirksam.  
Erfolgt diese nicht, so hat der Anbieter das Recht das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne gegenüber dem Gast ersatzpflichtig zu werden anderweitig zu vermieten. 
(2) Vertragsgrundlage sind die in der Buchungsbestätigung oder auf der Internetseite ausgewiesenen Leistungsmerkmale des entsprechenden Mietobjektes und die bei Vertragsschluss gültige Preisliste sowie die allgemeinen Mietbedingungen. 
(3) Die Mindestmietdauer beträgt 3 Nächte in der Nebensaison und 4 Nächte in der Hauptsaison. 
(4) Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadenersatzansprüche in Folge eines ausnahmsweise nicht pünktlichen Bezugs sind ausgeschlossen. 
(5) Am Abreisetag ist die Ferienimmobilie bis 11.00 Uhr zu verlassen. Der Anbieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. 
(6) Eine An- oder Abreise am Sonntag ist während der Hauptsaison nicht möglich. An gesetzlichen Feiertagen ist keine Anreise und zum Teil auch keine Abreise möglich. Einzelheiten sind dem Buchungskalender zu entnehmen. 
 
§ 3 Zahlungsbedingungen 
(1) Im Mietpreis sind sämtliche Nebenkosten wie bspw. Wasser, Strom, Heizung, Müllabfuhr, etc. enthalten. Hiervon ausgenommen sind zusätzlich vereinbarte Leistungen, wie z. B. Brennholz. Bettwäsche, 2 Handtücher pro Person und 2 Geschirrtücher werden vom Vermieter gestellt und sind im Buchungspreis enthalten. Die Kosten für die Endreinigung werden separat ausgewiesen. 
(2) Die Anzahlung in Höhe von 25 % der Gesamtsumme ist sofort nach Erhalt Buchungsbestätigung auf das Konto DE 74 2003 0000 0613 6384 44, BIC/SWIFT HYVEDEMM300 bei der Hypo Vereinsbank Eckernförde zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt. Eventuelle Abweichungen von diesen Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart und schriftlich bestätigt. 
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist der Anbieter berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 5,00 € zu erheben. 
(4) Gerät der Gast mehr als 8 Tage in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, den Mietvertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vergeben. 
(5) Etwaige Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland trägt der Gast. 
(6) Akzeptiert werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung. 
 
§ 4 Pflichten des Anbieters 
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, dem Gast das Mietobjekt in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar zu übergeben. Er ist verpflichtet, dem Gast den Mietpreis zu erstatten oder eine andere Unterkunft zu beschaffen, sollte er nicht in der Lage sein, die zugesagte Unterkunft trotz Buchungsbestätigung und Anzahlung zur Verfügung zu stellen. 
(2) Der Anbieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist. Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen wie z. B. fehlende Teile der Ausstattung, geringe Unsauberkeiten, gelegentlich kurzzeitig, vom Anbieter nicht zu vertretende Ausfälle technischer Geräte oder des WLAN etc. berechtigen den Gast nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen. 
(3) Eine Haftung des Anbieters für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. 
 
§ 5 Pflichten des Gastes 
(1) Der Gast verpflichtet sich, bestehende oder während der Mietzeit auftretende Mängel, dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und dem Inventar (z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder Mobiliar). Hierzu zählen auch die Kosten für den Verlust von Schlüsseln. 
(2) Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferien-immobilie vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Anbieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen. 
(3) Das Rauchen ist innerhalb der Räume strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast die volle Höhe der Renovierungskosten durch ein Fachunternehmen zu tragen. 
(4) Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienimmobilie, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises behält sich der Anbieter die fristlose Kündigung des Mietvertrags vor. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt in diesem Fall beim Anbieter. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht. 
(5) Nach Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt nebst Inventar im gleichen Zustand wie bei Einzug zu übergeben. Müll ist nach Wertstoffen sortiert in der an der Einfahrt links befindlichen Müllstation zu entsorgen. 
(6) Vom Gast im Strandhaus vergessene Gegenstände können auf Wunsch gegen eine Aufwandspauschale von 15,00 € zuzüglich Porto nachgesandt werden. Sollte sich ein Gast nicht wegen zurückgelassener Gegenstände melden, bzw. diese nicht zugeordnet werden können, werden diese nach einer Aufbewahrungsfrist von einem Jahr entsorgt. Verderbliche Dinge werden mit der Reinigung des Hauses entsorgt. Lebensmittel müssen bei der Abreise entfernt werden und werden nicht nachgesandt. 
(7) Die Ferienimmobilie ist während des gemieteten Zeitraums regelmäßig und ausreichend zu lüften. Fenster und Türen sind bei Verlassen der Immobilie zu schließen.  
(8) Der Schlüssel für die Ferienimmobilie ist in einem Schlüsselsafe neben der Eingangstür, bzw. beim Seeschwalbenhäuschen am Eingangstor hinterlegt, für den der Gast mit der Buchungsbestätigung einen 4-stelligen Nummerncode erhält. Bei Abreise ist der Schlüssel mit demselben Code wieder im Safe zu deponieren.  
 
§ 6 Nutzungsberechtigte der Ferienimmobilie  
(1) Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl genutzt und bewohnt werden. Zusammenkünfte und Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind nur nach Rücksprache gestattet. Das Recht des Gasts auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. 
(2) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zur Ferienimmobilie, insbesondere bei Gefahr in Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. 
(3) Eine Unterbringung von mehr als für das gebuchte Strandhaus zulässige Personen auf dem Grundstück in Zelten oder Campingfahrzeugen ist nicht gestattet. 
 
§ 7 Haustiere 
(1) Die Unterbringung von Haustieren in der Ferienimmobilien ist nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung durch den Anbieter erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren wird ein angemessener Aufpreis berechnet. 
(2) Haustiere sind in den Schlafzimmern der Ferienimmobilien, auf den Polstermöbeln und Betten nicht erlaubt. Kot der mitgebrachten Haustiere auf dem zum Mietobjekt gehörigen Grundstück ist zu entfernen. Durch Haustiere verursachte Verschmutzungen an Böden, Wänden und Einrichtungsgegenständen sind vor der Abreise zu beseitigen. 
(3) Für Schäden, die durch Haustiere (z.B. zerkratzte Wände, starke Verschmutzungen etc.) entstehen, haftet der Eigentümer des Tieres. Die Schäden sind dem Anbieter unverzüglich und spätestens vor Abreise mitzuteilen. 
 
§ 8 Nutzung des Internetzugangs 
(1) Der Anbieter unterhält in seinen Ferienimmobilien einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienimmobilie eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. 
(2) Der Anbieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Anbieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Anbieter behält sich insbesondere vor nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). 
(3) Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Anbieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 
(4) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und die getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. 
(5) Der Gast stellt den Anbieter der Ferienimmobilie von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. 
 
§ 9 Haftung 
(1) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Unfälle in der Ferienimmobilie oder auf dem dazugehörigen Grundstück. Der Gast haftet für Kinder und Tiere. 
(2) Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn Beeinträchtigungen oder Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind. 
(3) Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Gasts, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder dessen Beauftragten verursacht worden. 
(4) Jede Haftung des Anbieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Gasts zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. 
(5) Keines der Strandhäuser verfügt über einen offiziellen Strandzugang, bzw. eine gesicherte Zuwegung zum Strand. Ein Zugang über die den Garten begrenzenden Steine, bzw. durch die Büsche geschieht auf eigene Verantwortung des Gastes und seiner Besucher.  
 
§ 10 Reiserücktritt 
(1) Es gelten die nachstehenden Reiserücktrittsbedingungen. Es wird empfohlen, sich gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern. 
(2) Dem Gast wird bis zum Mietbeginn ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. 
Der Rücktritt vom Mietvertrag ist gegenüber dem Anbieter schriftlich per Post oder E-Mail zu erklären.  
Für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen kann der Anbieter Ersatz verlangen. 
Für die genannten Zeitpunkte ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter ausschlaggebend. 
 
(3) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten: 
 
bis 60 Tage vor Mietbeginn: 
25 % des Mietpreises 
bis 30 Tage vor Mietbeginn: 
60 % des Mietpreises 
bis 21 Tage vor Mietbeginn: 
80 % des Mietpreises 
bis 14 Tage vor Mietbeginn: 
90 % des Mietpreises 
später als 14 Tage vor Mietbeginn: 
100 % des Mietpreises 
 
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. 
(4) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen. 
(5) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. 
(6) Kann oder darf die Unterkunft infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophe oder Pandemie) und/oder aufgrund behördlicher Anordnungen nicht zur Vermietung zur Verfügung gestellt werden, so wird der Mietvertrag kostenlos storniert. In allen anderen Fällen gelten die Stornierungsgebühren unter §10 (3). 
(7) Der Anbieter haftet nicht für veränderte Umstände, welche nicht mit der Ferienimmobilie zusammenhängen. Der Anbieter haftet auch nicht für Schäden wegen entgangenen Urlaubes oder entgangener Ferienfreude aus Umständen infolge von aber nicht beschränkt auf Straßenarbeiten oder Bauarbeiten in der Nähe der Ferienimmobilie, Stromausfällen, Schließung von Geschäften einschließlich geänderter Öffnungszeiten, Veränderungen der Möglichkeiten des Schwimmens einschließlich von Schwimmverboten und geänderten Wetterbedingungen einschließlich aber nicht beschränkt auf Überflutungen. Der Anbieter haftet ferner nicht für Fälle von Insektenbefall in dem Mietobjekt oder auf dem Grundstück, auch nicht für Fälle des Diebstahls oder der Beschädigung oder ähnlichen Ereignissen im Hinblick auf das Eigentum des Gasts. 
 
§ 11 Datenschutz 
(1) Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).  
(2) Der Anbieter verpflichtet sich, die erhobenen persönlichen Daten vertraulich zu behandeln, sie nicht zu anderen Zwecken als den oben genannten zu verarbeiten oder Dritten zu überlassen. 
 
§ 12 Schlussbestimmungen 
(1) Fotos und Text auf der Internetseite www.gutaltenhof.de dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Anbieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möblierung) vor, sofern sie gleichwertig sind.  
(2) Nebenabreden, die die geschuldeten Leistungen inhaltlich modifizieren, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
(3) Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, an dem sich die Ferienimmobilie befindet und an dem die Leistung aus dem Mietvertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Eckernförde. 
(4) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 
 
Stand 12.03.2021