Ihr Nutzungsrecht

Begräbniswälder - Nutzungsrecht

Nach Auswahl der Grabstelle/n an einem Baum erwerben Sie das Recht, diese für einen festgelegten Zeitraum zu nutzen. Dieser Zeitraum variert zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit (im Sterbefall), dem Erwerb zur Vorsorge oder bis zum Jahr 2099 bei einem Familienbaum. Jeder Baum verfügt in der Regel über 12 Grabstellen.

Beim Nutzungsrecht wird zwischen Einzelgräbern sowie Familien- und Gruppenbaum unterschieden. Der Unterschied liegt darin, dass Sie entweder das Nutzungsrecht für eine einzelne Grabstelle oder für einen ganzen Baum (12 Grabplätze) erwerben.

Alle Bäume, an denen ein Nutzungsrecht erworben werden kann, sind geographisch eingemessen, so dass der Standort des einzelnen Baumes auch künftig jederzeit exakt bestimmt werden kann. Sie sind in einem Register erfasst. Dieses wird in doppelter Ausführung sowohl von uns, der zuständigen Friedhofsverwaltung, als auch dem Träger, der Gemeinde, geführt.

Wenn Sie sich entschieden haben, helfen wir Ihnen auf Wunsch gerne beim Ausfüllen der Antragsformulare für das entsprechend gewählte Nutzungsrecht.

Die Höhe des Nutzungsentgeltes wird nach der jeweils gültigen Entgeltordnung festgelegt. Nach Eingang des festgesetzten Entgeltes übersenden wir Ihnen eine Verleihungsurkunde, welche Ihr entsprechendes Nutzungsrecht dokumentiert.