Ihr Nutzungsrecht
Nach Auswahl der Grabstelle/n an einem Baum erwerben Sie ein entsprechendes Nutzungsrecht. Sie haben die Möglichkeit zwischen der Nutzungsdauer von 20 Jahren (Sterbefall), im Vorsorgefall 20+ Jahren (die Nutzungszeit endet mit Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit, 20 Jahre nach dem Beisetzungsdatum) und 99 Jahren (Familien- oder Gruppenbaum) zu wählen. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit kommt die 20-jährige Nutzungsdauer nur im Todesfall in Frage. Das 20+ und 99-jährige Nutzungsrecht hingegen ermöglicht Ihnen den Erwerb einer oder mehrerer Grabstätte/n zu Lebzeiten als Vorsorge.
Beim Nutzungsrecht wird zwischen Einzelgräbern sowie Familien- und Gruppenbaum unterschieden. Der Unterschied liegt darin, dass Sie entweder das Nutzungsrecht für eine einzelne Grabstelle oder für einen ganzen Baum (12 Grabplätze) erwerben.
Alle Bäume, an denen ein Nutzungsrecht erworben werden kann, sind geographisch eingemessen, so dass der Standort des einzelnen Baumes auch künftig jederzeit exakt bestimmt werden kann. Sie sind in einem Register erfasst. Dieses wird in doppelter Ausführung sowohl von uns, der zuständigen Friedhofsverwaltung, als auch dem Träger, der Gemeinde, geführt.
Wenn Sie sich entschieden haben, helfen wir Ihnen auf Wunsch gerne beim Ausfüllen der Antragsformulare für das entsprechend gewählte Nutzungsrecht.
Die Höhe des Nutzungsentgeltes wird nach der jeweils gültigen Entgeltordnung festgelegt. Nach Eingang des festgesetzten Entgeltes übersenden wir Ihnen eine Verleihungsurkunde, welche Ihr entsprechendes Nutzungsrecht dokumentiert.