Bestattungen für „Totgeborene“

Der Begräbniswald bietet Eltern bei Verlust eines totgeborenen Kindes die Möglichkeit ihre verstorbenen Kinder in einer würdevollen Umgebung an einem „Sternchenbaum“ beizusetzen. So haben Sie zur Trauer­bewältigung einen besonderen Platz. Für diese Kinder ist im Begräbniswald ein eigener Baum, ein so genannter „Sternchenbaum“ ausgesucht. Für diese speziell gekennzeichnete Grabstätte gelten dieselben Nutzungs­bedingungen wie für eine reguläre Beisetzung. Selbstverständlich kann eine namentliche Gravur auch hier erfolgen.

Für betroffene Eltern sind die Grabstätten an einem „Sternchenbaum“ (ND 20 Jahre) kostenlos, ein Nutzungsentgelt ist nicht zu zahlen. Es fällt lediglich das Beisetzungsentgelt an.

Bestattungen für „Kinder“

Der Begräbniswald bietet Eltern bei Verlust eines Kindes die Möglichkeit einer Bestattung an einem „Sterntalerbaum“. So haben Sie zur Trauer­bewältigung einen ganz besonderen Ort. Für diese Grabstätte gelten dieselben Nutzungs­bedingungen wie für eine reguläre Beisetzung. Selbstverständlich kann eine namentliche Gravur auch hier erfolgen.

Für betroffene Eltern werden die Grabstätten an einem „Sterntalerbaum “ (ND 20 Jahre) vergünstigt angeboten.